Was
ist die Amtssignatur?
Die Amtssignatur ist die Signatur
(=Unterschrift) einer Behörde. Sie dient der erleichterten Erkennbarkeit der
Herkunft eines Dokument von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, also
beispielsweise einer Gemeinde. Sie darf ausschließlich von Behörden bei der
elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten
Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur
versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20
E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Wie
sieht eine Amtssignatur aus?
Der Gesetzgeber normiert in § 19
E-Government-Gesetz drei verpflichtende Merkmale für die Amtssignatur:
- · Bildmarke
(gemäß § 19 Abs. 1 E-GovG)
- · Hinweis
im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG)
- · Prüfinformation
der elektronischen Signatur (gemäß § 20 E-GovG)
Für das Aussehen der Amtssignatur gibt
es keine verbindliche Regelungen. Um eine hohe Akzeptanz zu erreichen und zur besseren
Erkennbarkeit wird in der Visualisierung ein möglichst einheitliches
Erscheinungsbild der Amtssignatur empfohlen.
Wie
sieht die Bildmarke der Marktgemeinde Bad Pirawarth aus?
Die grafische Gestaltung der Bildmarke
obliegt der jeweiligen Behörde. Aus Bürgersicht ist es aber empfehlenswert,
dass sich Behörden beim Erstellen der Bildmarke an einem einheitlichen Design
orientieren. Die Marktgemeinde Bad Pirawarth verwendet deshalb folgende Darstellung als Bildmarke für die Amtssignatur.
§ 19 Abs. 3 E-GovG normiert, dass die
Behörden ihre Bildmarke im Internet gesichert zu veröffentlichen haben.
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung
der Bildmarke:
Amtssignierte_Veröffentlichung_der_Bildmarke_der_Marktgemeinde_Bad_Pirawarth.pdf (0.23 MB)
Wie
kann die elektronische Signatur überprüft werden?
Um dem Bürger bzw. der Bürgerin eine
einfache Möglichkeit zu geben, um die Echtheit einer auf einem Dokument
aufgebrachten Amtssignatur leicht überprüfen zu können, stellt der Bund über
die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH ein kostenloses Prüfservice zur
Verfügung. Dieses erreichen Sie über folgende Internet-Adresse:
www.signaturpruefung.gv.at
Wenn Sie die Echtheit einer mit der
Amtssignatur versehenen elektronischen Erledigung einer Behörde überprüfen
möchten, rufen Sie diese Internet-Adresse auf und laden anschließend das zu
prüfende Dokument hoch. Das Prüfservice zeigt Ihnen dann an, ob es sich um eine
gültige Amtssignatur handelt.
Wie
kann ich die Amtssignatur auf einem Ausdruck einer amtssignierten Erledigung
überprüfen?
Damit die Gemeinde überprüfen kann, ob
es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung der Gemeinde handelt,
müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei der Gemeinde vorlegen. Dies kann auf
folgende Arten erfolgen:
- · Persönlich
- · Per
E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
- · Per
Fax
- · Postalisch
(mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)