Ausnahme von Schonvorschriften für Raben- u. Nebelkrähen, Elstern u. Eichelhäher sowie die Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfänge und der Abschuss von rot-, Dam- und Muffelwild durch den Nachweis der "Grünvorlagen _ Meldung",Verordnung

Aushängezeitraum: 19.05.2023

Datei herunterladen (20230519084454413[1].pdf) (536 KB) - .PDF

Hinweis: Um sich die Datei anzusehen, klicken Sie darauf und öffnen Sie die Datei entweder im Browser, mit einem Programm (bspw. dem Adobe Acrobat Reader) oder speichern Sie sie auf Ihrem Computer.